Seit dem 28. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Änderungen sorgen derzeit für viele Fragen: Welche Heizungen dürfen künftig noch eingebaut werden? Gibt es weiterhin Förderungen? Und lohnt sich eine Wärmepumpe überhaupt noch?
Auch wir werden mit wenigen Informationen ausgestattet, versuchen aber möglichst die wichtigsten Änderungen verständlich zusammenfassen. Die Informationen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, beziehen sich auf die Angaben einschlägiger Fachverbände, trotz größter Sorgfalt möchten wir darauf hinweisen, dass wir für die Angaben kein Gewähr geben:
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit dem GModG wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Heizungsanlagen angepasst. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Technologieoffenheit: Die bisherige 65 %-Erneuerbare-Energien-Vorgabe entfällt. Beim Heizungstausch stehen wieder verschiedene Technologien zur Verfügung.
- Bestandsschutz: Bereits eingebaute Heizungsanlagen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden – auch ältere Heizkessel sind nicht automatisch austauschpflichtig.
- Kommunale Wärmeplanung: Die Wärmeplanung der Städte und Gemeinden bleibt bestehen und entwickelt sich unabhängig von den Regelungen zum Heizungstausch weiter.
- Beratungspflicht: Die bisherige verpflichtende Beratung vor dem Einbau bestimmter fossiler Heizungen entfällt.
Bedeutet das jetzt das Aus für die Wärmepumpe?
Nein.
Der Wegfall der 65 %-Vorgabe bedeutet nicht, dass Wärmepumpen ihre Vorteile verloren haben. Im Gegenteil: Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht sie weiterhin als eine der wirtschaftlichsten und zukunftssichersten Heiztechnologien. Gleichzeitig fordert der Verband verlässliche politische Rahmenbedingungen und eine langfristig stabile Förderung.
Trotz größerer Technologieoffenheit werden steigende CO₂-Kosten und der zunehmende Einsatz biogener Brennstoffe fossile Heizsysteme langfristig verteuern können.
Was sagen die Fachverbände?
Der SHK-Fachverband Baden-Württemberg begrüßt, dass mit dem neuen Gesetz mehr Klarheit geschaffen werden soll. Gleichzeitig fordert der Verband vor allem praktikable Regelungen und Planungssicherheit für Eigentümer und das Handwerk.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) weist darauf hin, dass erneuerbare Energien weiterhin eine zentrale Rolle für das Erreichen der Klimaziele spielen und Investitionen langfristig verlässlich planbar bleiben müssen.
Die Einschätzung aller drei Verbände zeigt: Das GModG verändert den rechtlichen Rahmen, ersetzt aber nicht die technische und wirtschaftliche Betrachtung jeder einzelnen Heizungsanlage.
Wie sieht es mit der Förderung aus?
Die Bundesförderung bleibt weiterhin ein wichtiger Baustein bei der Heizungsmodernisierung. Da Förderbedingungen angepasst werden können, empfiehlt sich vor einer Investition immer ein Blick auf den aktuellen Stand.
Eine gute erste Orientierung bietet der Förderrechner des Bundesverbands Wärmepumpe. Mit wenigen Angaben können Hauseigentümer unverbindlich prüfen, welche Förderung für ihr Vorhaben voraussichtlich möglich ist. Ergänzend zeigt der Fördernavigator weitere regionale Förderprogramme auf.
👉 Zum Förderrechner:
https://www.waermepumpe.de/foerderrechner/
Unser Fazit
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Wahlmöglichkeiten bei der Heiztechnik. Gleichzeitig bleiben Themen wie Energieeffizienz, Betriebskosten und Klimaschutz auch künftig wichtige Entscheidungsfaktoren.
Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von einzelnen Schlagzeilen verunsichern. Wer sich an verlässlichen Informationen orientiert und die Gesamtkosten einer Heizungsanlage im Blick behält, schafft die beste Grundlage für eine langfristig sinnvolle Entscheidung.
Weiterführende Informationen
- SHK-Fachverband Baden-Württemberg: https://www.shk-bw.de
- Bundesverband Wärmepumpe (BWP): https://www.waermepumpe.de
- Förderrechner des BWP: https://www.waermepumpe.de/foerderrechner/
- Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE): https://www.bee-ev.de