Liebe Kunden,
wahrscheinlich haben Sie schon gehört, dass die Bundesregierung mit Wirkung vom 1.10.2022 die – ACHTUNG ZUNGENBRECHER – Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) verabschiedet hat.
Was so kompliziert klingt, bedeutet einfach gesagt für Sie als Betreiber einer Gas-Heizungsanlage: Bis zum 15. September 2024 müssen Sie Ihre Anlage durch einen Fachmann auf Optimierungsbedarf prüfen lassen.
Alle wichtigen Informationen haben wir Ihnen in einem kurzen Info-Film zusammengefasst:
Gerne führen wir die erforderliche Heizungsprüfung gemäß der Regierungsverordnung für Sie durch. Kontaktieren Sie uns unter 07731 7940940 und vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Energiespar-Check.